Klärschlammverordnung

Vom Schadstoff zum Nährstoff

Klärschlammverordnung

Klärschlamm­verordnung

Klärschlammverordnung

Klärschlamm und Phosphor

Bei der kommunalen Abwasserbehandlung in Kläranlagen fällt Klärschlamm als Nebenprodukt der Reinigungsstufen an. Er besteht im Wesentlichen aus Wasser sowie aus organischen und mineralischen Feststoffen, die aus dem Abwasser abgeschieden werden.

Klärschlämme enthalten relevante Mengen an Phosphor, der überwiegend aus der natürlichen Nahrungskette in die Abwässer gelangt. Phosphor ist ein essenzielles Element für biologische Stoffwechselprozesse und zugleich ein strategisch wichtiger Rohstoff für die chemische Industrie sowie insbesondere für die landwirtschaftliche Düngemittelproduktion.

Als natürlicher Rohstoff ist Phosphor endlich und kommt weltweit nur in wenigen Lagerstätten vor. Deutschland verfügt über keine eigenen Primärvorkommen und ist vollständig auf Importe angewiesen. Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen, geopolitischer Abhängigkeiten und steigender Nachfrage gewinnt die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlämmen zunehmend an Bedeutung. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen stellt somit einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung, zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft dar. 

 

Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Die Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost des Bundes (AbfKlärV), in Kraft seit 2017, verfolgt das Ziel, die im Klärschlamm enthaltenen wertgebenden Bestandteile - insbesondere Phosphor - verstärkt in den Ressourcen- und Wertstoffkreislauf zurückzuführen. Gleichzeitig soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm zur weiteren Reduzierung von Schadstoffeinträgen in Böden deutlich eingeschränkt werden. 
Die Verordnung definiert unter anderem:
- Die Anforderungen an die Klärschlammverwertung
- Die Pflichten zur Phosphor-Rückgewinnung bei bestimmten Anlagengrößen
- Die Übergangs- und Umsetzungsfristen für Kläranlagenbetreiber
Sie bildet damit den verbindlichen rechtlichen Rahmen für den schrittweisen Ausbau des Phosphor-Recyclings in Deutschland. 

http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/

http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/AbfKl%C3%A4rV.pdf

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